Weiter wies die PRK auf den Milizgedanken hin, der Art. 14 BtG kennzeichne, sowie auf die Botschaft des Bundesrates zum Beamtengesetz, wo dieser festhält, er wolle das im Bundesdienst beschäftigte Personal am Leben kirchlicher und weltlicher Natur innerhalb der Gemeinde, im Amtsbezirk, Kanton und Bund, in weitgehendem Masse teilnehmen lassen. cc.