2 Ein Amt gilt dann als öffentlich, wenn es sich um eine Mitgliedschaft in der Exekutive, Legislative oder Justiz handelt. Die Mitgliedschaft in einer Vormundschaftsbehörde (einschliesslich Vormunds-, Beistands- und Beiratsperson) oder in einer vom Staat anerkannten kirchlichen Behörde ist dem öffentlichen Amt gleichgestellt. 3 Die Bewilligung wird erteilt, wenn […]. 4 Eine Bewilligung ist nicht erforderlich, wenn […].