O., N. 110 zu Art. 356 OR). Doch sind bei der Auslegung einer normativen Bestimmung Parteiwille bzw. Entstehungsgeschichte nicht allein massgebend, sondern bilden lediglich eines der verschiedenen Auslegungselemente. a. Der Beschwerdeführer ist von den stimmberechtigten Einwohnern zum Mitglied der Schulvorsteherschaft der Primarschulgemeinde F. gewählt worden. Die Schulvorsteherschaft ist das ausführende Organ der Schulgemeinde; sie wählt u. a. die Lehrer und beschliesst in eigener Kompetenz über alle Geschäfte, die nicht nach Gesetz, Verordnung oder Reglement in den Zuständigkeitsbereich eines anderen Organs fallen (vgl. Art.