Dabei ist die Auslegung des GAV SBB umstritten. Dessen Rechtmässigkeit im Lichte von übergeordnetem Recht (BPG und allenfalls OR) wird zu Recht nicht in Frage gestellt. Zu prüfen bleibt mithin, ob die Vorinstanz eine Bestimmung des GAV SBB mit Bezug auf einen konkreten Sachverhalt unzutreffend ausgelegt oder unrichtig angewandt hat. Da es vorliegend um eine normative, gesetzesersetzende Bestimmung des GAV SBB geht, ist dabei grundsätzlich auf die üblichen Methoden der Gesetzesauslegung zurückzugreifen. Deren Ziel ist es, den Sinngehalt einer Norm zu ergründen.