1 Abs. 1 GAV SBB). Dennoch haben Gesetzgebung, Lehre und Rechtsprechung zum privatrechtlichen Gesamtarbeitsvertrag in vielerlei Hinsicht Einfluss auch auf den GAV im öffentlichen Dienst (Jürg Brühwiler, Gesamtarbeitsvertrag im öffentlichen Dienst, in: Arbeitsrecht und Arbeitslosenversicherung [ARV] 2001, S. 172 mit Hinweisen; Kurt Meier, Der Gesamtarbeitsvertrag im öffentlichen Dienst, in: Helbling/Poledna [Hrsg.], Personalrecht des öffentlichen Dienstes, Bern 1999, S. 241 f.). Denn auch beim öffentlich-rechtlichen GAV schaffen Arbeitgeberund Arbeitnehmerverbände auf vertraglicher Basis zwingendes Recht für die betroffenen Arbeitsverhältnisse.