Arbeitsverhältnis der Schweizerischen Bundesbahnen (SBB). Auslegung des Gesamtarbeitsvertrags (GAV) im öffentlichen Dienst. Begriff des öffentlichen Amtes. Anspruch auf bezahlten Urlaub. - Anwendbares Recht bei Arbeitsverhältnissen der SBB, insbesondere den GAV (E. 1a und b). - Begriff des GAV im öffentlichen Dienst. Der GAV als objektives Recht. Der Verhandlungsspielraum der GAV-Parteien wird begrenzt durch das Gebot der rechtsgleichen Behandlung (E. 2a-c).