es ist in der Tat nicht einzusehen, weshalb eine Massnahme, die bestrebt ist, möglichst viele Personen zu begünstigen, willkürlich sein soll. Die Beschwerde ist daher als unbegründet abzuweisen. [240] Zu beziehen beim Zentralbereich Personal der SBB, Mittelstr. 43, CH-3003 Bern 65 oder per Mail an: sekretariat.pe@sbb.ch [241] Zu beziehen beim Bundesamt für Statistik (BFS), Publikationen und Verkauf, Espace de l’Europe 10, 2010 Neuchâtel, oder zu lesen auf der Internetseite des BFS unter http://www.bfs.admin.ch/news/darch.htm Informations générales sur la Commission fédérale de recours en matière de personnel fédéral