Nachdem das Bundesamt für Statistik für das Jahr 2000 von einem Bruttomonatslohn von Fr. 6’163.- im öffentlichen Sektor oder sogar von Fr. 7’651.- für dessen unteres Kader ausgegangen ist (Schweizerische Lohnstrukturerhebung 2000, Pressemitteilung Nr. 102/2001 0350-0110-20 des Bundesamtes für Statistik vom 13. November 2001[241]) scheint eine Jahreslohngrenze von Fr. 100’000.- nicht aussergewöhnlich oder nur für das oberste Kader zugeschnitten zu sein. Jedenfalls kommen mehr Personen in den Genuss des Lohnbesitzstands, je höher die Grenze festgesetzt wird; es kann nicht ein Anliegen des Beschwerdeführers sein, den erhöhten Schutz für bestimmte Personenkreise reduzieren zu wollen.