3 Verantwortungsbewusstsein der SBB, dass die Grenze auf Fr. 100’000.- angehoben worden sei und es sei nicht nachvollziehbar, bei einer derartigen Massnahme von Willkür zu sprechen. Aus den Erwägungen: 1.a. (…) b. Nach Art. 38 Abs. 1 BPG schliessen namentlich die SBB für ihren Bereich mit den Personalverbänden einen GAV ab. Schon das auf den 1. Januar 1999 im Rahmen der Bahnreform in Kraft gesetzte neue Bundesgesetz vom 20. März 1998 über die Schweizerischen Bundesbahnen (SBBG, SR 742.31) hält in Art.