Ein Lohnbesitzstand von Fr. 12’685.- wurde darin bis zum 31. Dezember 2001 verlängert. C. Anlässlich der Lohnverhandlungen im Dezember 2001 wurden auch die Regelungen des GAV bezüglich Lohnbesitzstand geändert. Neu wurde der Lohnbesitzstand über den 31. Dezember 2001 hinaus unter anderem bei Personen, welche zu diesem Zeitpunkt einen Jahreslohn von weniger als Fr. 100’000.- (statt wie bisher Fr. 58’000.-) erhielten, belassen. D. X. gehört zu den Personen, die per 31. Dezember 2001 den Lohnbesitzstand verloren. Am 25. Februar 2002 reichte er bei den SBB ein Gesuch um Weitergewährung dieses Besitzstands oder um Erlass einer anfechtbaren Verfügung ein.