Zusammenfassung des Sachverhalts: A. X., geboren 1952, trat im Jahre 1969 in die Dienste der SBB. Nach einer Laufbahn als Betriebsbeamter arbeitet er seit dem 1. Januar 1995 als Fachspezialist für (…) im Bereich AZ. Im Zusammenhang mit der Neuorganisation des Bereichs AZ wurde die Stelle von X. neu bewertet und im Januar 2000 wurde ihm schriftlich mitgeteilt, seine Stelle sei neu statt in der 26. in der 24. Lohnklasse eingereiht. Der aktuelle Lohn sei bis 30. September 2001 garantiert und erführe erst ab 1. Oktober 2001 eine der neuen Funktion entsprechende Anpassung. Gleichzeitig wurde auf die Möglichkeit eines Wiedererwägungsverfahrens der Funktionsbewertung hingewiesen.