Angestellter der Schweizerischen Bundesbahnen (SBB). Lohnbesitzstand. Rechtsgleichheit. - Die längere Dauer des in Art. 63 Abs. 3 Gesamtarbeitsvertrag SBB vorgesehenen Besitzstandes bei einem Funktionswechsel in eine tiefere Lohnklasse für Angestellte, die das 58. Altersjahr vollendet haben oder einen Jahreslohn von weniger als Fr. 100’000 erhalten, beruht auf sachlichen und vernünftigen Gründen und liegt im Ermessens- oder Gestaltungsspielraum der zuständigen Behörden bzw. Vertragsparteien (E. 3d). - Vorliegend wurde weder das Gebot der Rechtsgleichheit noch das Willkürverbot verletzt (E. 3e).