7 Rechtsinstituts wird sich die hier geprüfte Frage erneut und in einem anderen Licht stellen (vgl. auch die Ausführungen der Botschaft zu Aspekten des Erbschafts- und Schenkungssteuerrechts in BBl 2003 1327 f). Wie die Frage zu beantworten ist, braucht im jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht entschieden zu werden, da der Entwurf zu einem Partnerschaftsgesetz noch nicht geltendes Recht ist. Was die heute bereits geltenden kantonalen Regelungen betrifft (vgl. dazu die Übersicht in der Botschaft in BBl 2003 1302), so vermögen sie am hier dargestellten Ergebnis nichts zu ändern.