5 daraus ergebende Ungleichbehandlungen sind infolgedessen qualifiziert zu rechtfertigen (BGE 126 II 392 E. 6a mit Hinweisen; vgl. auch Botschaft zum Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare vom 29. November 2002 [BBl 2003 1305]). b. Die Rahmenvereinbarung über die Fahrvergünstigungen für das Personal des öffentlichen Verkehrs (im Folgenden: Rahmenvereinbarung), welche die SBB mitunterzeichnet haben, sieht für die Ehegatten der Mitarbeitenden verschiedene Fahrvergünstigungen vor.