C. W., X., Y. und Z. erheben in einer gemeinsamen Eingabe Beschwerde bei der Eidgenössischen Personalrekurskommission (PRK) mit dem Antrag, die Beschwerdeentscheide des Vorsitzenden der Geschäftsleitung der SBB vom 5. November 2001 sowie die ihr zu Grunde liegenden Verfügungen des Zentralbereichs Personal vom 19. Juli 2001, 31. Juli 2001 und 9. August 2001 seien aufzuheben und es sei der Zentralbereich Personal der SBB anzuweisen, den Lebenspartnern der Beschwerdeführer die vergünstigten Fahrausweise auszustellen. D. Die SBB verweisen in der Vernehmlassung auf die Erwägungen der angefochtenen Beschwerdeentscheide und verzichten auf eine einlässliche Vernehmlassung. Aus den Erwägungen: 1.a.