3 den Bedingungen, die für Ehepartner gelten. Auch ihre Gesuche blieben ohne Erfolg. Am 5. November 2002 wies der Vorsitzende der Geschäftsleitung der SBB ihre Beschwerden ab. Die Beschwerdeentscheide enthalten die gleiche Begründung wie der Entscheid, der über die Beschwerde von W. getroffen worden ist.