34 GAV SBB sehe vor, dass die Fahrvergünstigungen für das Personal separat geregelt würden. Grundlage für diese Regelung bildeten die Vereinbarung zwischen den SBB und dem Verband öffentlicher Verkehr über die Gewährung von Fahrvergünstigungen für das Personal vom 1. April 1989 sowie die auf den 1. April 2001 in Kraft getretene Rahmenvereinbarung über die Fahrvergünstigungen für das Personal des öffentlichen Verkehrs zwischen dem Verband öffentlicher Verkehr und der Verhandlungsgemeinschaft der Personalverbände. Die SBB seien bei der Rahmenvereinbarung lediglich einer von mehreren Vertragspartnern gewesen.