Zusammenfassung des Sachverhalts: A. W. ist Mitarbeiter der Schweizerischen Bundesbahnen (SBB). Er lebt in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft. Mit Schreiben vom 26. Februar 2001 ersuchte er die SBB, seinem Lebenspartner ein unentgeltliches Halbtax-Abonnement auszustellen, gleich wie dies zu Gunsten eines Ehegatten gemacht werde. Der Zentralbereich Personal der SBB lehnte das Gesuch mit Verfügung vom 9. August 2001 ab. Mit Entscheid vom 5. November 2002 wies der Vorsitzende der Geschäftsleitung der SBB die dagegen erhobene Beschwerde ab.