1 Bundespersonal. Wiedererwägungsgesuch betreffend eine fristlose Entlassung. Rechtsweg und Zulässigkeitsgründe. Verfügung (Begriff). Beschwerdeobjekt. - Bei einem Entscheid über ein Wiedererwägungsgesuch stehen die gleichen Rechtsmittel offen wie bei der dafür ursächlichen Verfügung (E. 1d). - Der vorgängige Erlass einer Verfügung stellt eine conditio sine qua non für die Möglichkeit einer Beschwerde dar (E. 2a). Im vorliegenden Fall stellen die Mitteilungen der Vorinstanz Verfügungen dar, obwohl sie in Form einfacher Briefe ausgestellt und weder als Verfügung gekennzeichnet noch mit den Rechtsmittelwegen versehen wurden (E. 2c).