Stelle zu bekommen, ist das Maximum von drei Monatslöhnen jenem Mitarbeiter vorbehalten, dessen Fähigkeit eine neue Beschäftigung zu finden, stark beeinträchtigt ist (E. 4). - Die von der ETH Lausanne herausgegebene Richtlinie, die systematisch dazu verleitet, die Abgangsentschädigung nach unten abzurunden, interpretiert die Verordnung über Personalmassnahmen bei Umstrukturierungen und die Richtlinien des ETH-Rates zu schematisch und starr (E. 5). - Gegebenenfalls ist für die Abgangsentschädigung ein Verzugszins vorzusehen. Analoge Anwendung des Privatrechtes (E. 6). - Vom Begriff des massgebenden Lohnes gemäss Art. 5 Abs. 2 AHVG sind Zahlungen des Arbeitgebers infolge