Danach hat man sich in teilweiser Abänderung einer früheren Vereinbarung darauf geeinigt, dass die Tochter C. sowie die beiden Söhne C. und N., die damals alle noch am Wohnort des Ehemannes zur Schule gingen, zwar weiterhin beiden Eltern gemeinsam anvertraut bleiben, aber beim Vater in Italien wohnen. Neben der Vereinbarung eines ausgedehnten Besuchs- und Ferienrechts der Mutter verpflichtete sich der Vater für die Zeit, während der die Kinder bei der Mutter weilen, zu einem monatlichen Beitrag an deren Unterhalt von je 500’000 italienischen Lire. Was gelten soll, wenn die Kinder nicht mehr beim Vater wohnen bzw. wenn sie mündig werden, wird in der Vereinbarung nicht ausdrücklich geregelt.