Die Beschwerdeführerin hat das Protokoll eines vor dem Gericht in Siracusa im Jahre 1995 abgeschlossenen Vergleichs zwischen ihr und ihrem Ehemann eingereicht. Danach hat man sich in teilweiser Abänderung einer früheren Vereinbarung darauf geeinigt, dass die Tochter C. sowie die beiden Söhne C. und N., die damals alle noch am Wohnort des Ehemannes zur Schule gingen, zwar weiterhin beiden Eltern gemeinsam anvertraut bleiben, aber beim Vater in Italien wohnen.