Daran ändere auch nichts, wenn der Vater als Arbeitsloser in Italien keine Kinderzulage erhalte. Wenn das IGE für die Tochter C., die sich nach Angaben der Beschwerdeführerin in derselben Lage wie ihr Bruder C. befinde, tatsächlich eine Zulage ausrichte, müsse die Zahlung eingestellt und der ausgerichtete Betrag zurückgefordert werden. E. In seiner Vernehmlassung vom 4. Januar 2001 schliesst sich das IGE bezüglich der Interpretation von Art. 46 Abs. 2 BO 1 der Auffassung des EPA an.