A. Mit Anstellungsvertrag vom 25. November / 1. Dezember 1998 wurde M. per 18. Januar 1999 beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE) als Markennachforscherin für ein Vollpensum unbefristet angestellt. Die Mitarbeiterin ist Mutter von vier Kindern und lebt von ihrem Ehemann und Vater der Kinder getrennt. Die älteste Tochter C. studiert in Italien, wohnt indes zeitweise bei der Mutter, die beiden Söhne C. und N. leben in Italien bei ihrem Vater und die jüngste Tochter G. bei der Mutter. Für die beiden Töchter C. und G. erhält M. eine Kinderzulage von je Fr. 306.- monatlich (für das Jahr 2000).