1 - Erinnerung an das Prinzip der Rechtsgleichheit, das aus Art. 8 Abs. 1 BV abgeleitet wird (E. 3). - Grundsätzlich ist bei der Auslegung von Normen von deren Wortlaut auszugehen; eine Behörde kann jedoch auch vom eindeutigen Wortlaut einer Vorschrift abweichen, wenn aus triftigen Gründen der Wortlaut nicht den wahren Sinn der Bestimmung wiedergibt (E. 4). - Gesetzes- und Reglementsvorschriften, welche die Kostentragung durch das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) bezüglich der Heimführung des Privatfahrzeuges eines Bediensteten vom Ausland in die Schweiz regeln (E. 5). - Der Begriff «Übersee» umfasst die Vorstellung der