Bundespersonal. Zuständigkeit der Rekurskommission. Beendigung des Dienstverhältnisses: Vereinbarung oder Verfügung? Abgangsentschädigung. Treu und Glauben (falsche Auskunft einer Behörde). - Die Rekurskommission ist zuständig für die Beurteilung von Beschwerden gegen Verfügungen der Swisscom AG im Bereich der Dienstverhältnisse, welche bis zum Ende der Verwaltungsperiode 1997-2000 erhoben worden sind (E. 1).