Eine solche erweist sich bereits aus diesem Grund als unverhältnismässig und unangemessen. c. (...) Nach dem Gesagten ist die Beschwerde gutzuheissen, der Beschwerdeentscheid des Zentralbereichs Personal der SBB vom 8. November 2000 aufzuheben und festzustellen, dass der Beschwerdeführer zwischen dem 1. April 2000 und dem 31. Oktober 2000 zu Recht den vollen Lohn bezogen hat. 5. (...) Informations générales sur la Commission fédérale de recours en matière de personnel fédéral