Diese negativen kommunikativen Handlungen lassen sich in folgende Gruppen einteilen: Angriffe auf die Möglichkeit, sich mitzuteilen (z.B. indem der Vorgesetzte die Möglichkeit einschränkt, sich zu äussern), Angriffe auf das soziale Ansehen (z.B. indem hinter dem Rücken des Kollegen schlecht über ihn gesprochen wird oder indem man ihn lächerlich macht) sowie Angriffe auf die Qualität der Berufs- und Lebenssituation (z.B. indem jemandem ständig neue Aufgaben zugeteilt werden). Festzuhalten ist somit, dass im vorliegenden Fall eine Fülle negativer kommunikativer Handlungen vorliegt, die sich ausschliesslich gegen die Person des Beschwerdeführers richten, sich über