8 in seiner Vernehmlassung aus. Hinzu kommt, dass dem Beschwerdeführer mit Schreiben vom 24. Oktober 1997, vom 29. Juli 1998 und vom 12. April 1999 neue Aufgaben zugeteilt wurden. Diese negativen kommunikativen Handlungen lassen sich in folgende Gruppen einteilen: Angriffe auf die Möglichkeit, sich mitzuteilen (z.B. indem der Vorgesetzte die Möglichkeit einschränkt, sich zu äussern), Angriffe auf das soziale Ansehen (z.B. indem hinter dem Rücken des Kollegen schlecht über ihn gesprochen wird oder indem man ihn lächerlich macht) sowie Angriffe auf die Qualität der Berufs- und Lebenssituation (z.B. indem jemandem ständig neue Aufgaben zugeteilt werden).