Gegen diese Verfügung reichte X am 30. März 2000 beim Zentralbereich Personal der SBB Beschwerde ein und verlangte deren Aufhebung sowie die Gewährung des ungekürzten Gehalts. (...) Mit Entscheid vom 8. November 2000 wies der Zentralbereich Personal der SBB die Beschwerde vom 30. März 2000 ab, hielt an der Lohnkürzung auf 50% fest und erklärte, der vom 1. April 2000 bis zum 31. Oktober 2000 zu viel ausbezahlte Lohn in Höhe von CHF (...) sei den SBB zurückzuerstatten. Mit Schreiben vom