Dieses Gespräch fand am 24. August 2000 statt und führte dazu, dass X am 1. November 2000 den Dienst im Rahmen der Neuorientierung wieder aufgenommen hat. C. Mit Schreiben vom 17. Februar 2000 wurde X durch den Leiter Infrastruktur AM und den Leiter Personal der DIR über deren Absicht orientiert, seinen Lohn infolge Dienstaussetzung gestützt auf Art. 73 Abs. 2 der Beamtenordnung 2 vom 15. März 1993 (BO 2, SR 172.221.102.1) ab dem 1. April 2000 auf 50% zu kürzen. Mit Schreiben vom 21. Februar 2000 erklärte sich X innert der gesetzten Frist mit der Lohnkürzung nicht einverstanden, da seine gesundheitlichen Probleme auch durch die SBB verursacht worden seien. Er erwarte gestützt auf Art.