nach dem Stellenantritt des neuen Vorgesetzten D dieser im Mai 1997 X ein Schreiben vorgelegt hatte, dessen Inhalt sich auf den Pornokatalog bezog und von dem X vorher keine Kenntnis hatte. Die Verfügung vom 17. Februar 1998 ordnete die Entfernung sämtlicher Akten zur betreffenden Untersuchung und zu verschiedenen bestrittenen Vorhaltungen an, sodass für künftige interne oder externe Stellenbewerbungen keine Hinweise auf die erwähnten Vorfälle mehr möglich seien. Vom 23. März 1999 bis am 31. Oktober 2000 setzte X den Dienst infolge Krankheit zu 100% aus.