Mit Einstellungsverfügung des Leiters der Bauabteilung vom 17. Februar 1998 wurde eine administrative Untersuchung abgeschlossen. In dieser Einstellungsverfügung wurde festgehalten, dass der Angestellte A der Bauabteilung im Verlaufe des Jahres 1992 anlässlich einer Informatikschulung X Artikel aus einem Pornokatalog in einer Datenbank erfassen liess und sich in einem E-Mail vom 30. Mai 1995, das an seine Mitarbeiterin B hätte gehen sollen, herabsetzend über X geäussert hatte, dass darüber der Vorgesetzte C eine Untersuchung mit Befragungen von A und B durchgeführt hatte, dass X von dieser Untersuchung erst im Mai 1997 Kenntnis erhalten hatte und dass