5 die Nichtwiederwahl für die Amtsperiode 2001-2004 genannt, obwohl sich diese auf ausserdienstliches Verhalten des Beschwerdeführers beziehen, welches mit seiner beruflichen Tätigkeit, wie er zu Recht hervorhebt, in keinem Zusammenhang steht. Vielmehr sind die Äusserungen, die zur Nichtwiederwahl geführt haben, im Zusammenhang mit der am 24. September 2000 zur Abstimmung gelangten Volksinitiative «für eine Regelung der Zuwanderung (18-Prozent-Initiative)» zu sehen.