51 Abs. 1 und 2 BtG). Da sich Rechtsprechung und Doktrin kaum zu rechtlichen Fragen in Bezug auf Dienstzeugnisse von Angestellten des Bundes äussern, rechtfertigt sich aufgrund der gleichartigen Problematik und nach ständiger Rechtsprechung der Personalrekurskommission (PRK) ein Rückgriff auf Judikatur und Doktrin zu Art. 330a des Obligationenrechts vom 30. März 1911 [OR], SR 220) sowie eine analoge Anwendung der dort erfolgten Auslegungen (Entscheid der PRK vom 24. Juli 1995, veröffentlicht in VPB 60.76