Susanne Janssen, Die Zeugnispflicht des Arbeitgebers, Bern 1996, S. 161). Im vorliegenden Fall verlangt die Beschwerdeführerin in ihrer Beschwerde vom 18. August 2000 «ein der Wahrheit entsprechendes, korrektes Zeugnis ohne negative Verdrehungen». Einen ausformulierten Text für ein in diesem Sinne geändertes Dienstzeugnis enthält die Beschwerde nicht. Immerhin lässt sich der Begründung der Beschwerde eindeutig entnehmen, dass die Beschwerdeführerin eine Streichung des Hinweises auf die Verlängerung der Probezeit wünscht.