1 1.a.aa. (…) bb. Eine Beschwerde muss Begehren und (sachbezogene) Begründung enthalten. Damit auf eine Klage zur Berichtigung eines Dienstzeugnisses eingetreten werden kann, genügt es nicht, im Klageantrag lediglich die Ausstellung eines «richtigen» Zeugnisses zu verlangen; vielmehr hat der Arbeitnehmer den verlangten Text selbst zu formulieren (Urteil des Arbeitsgerichts Bern, veröffentlicht in Jahrbuch des Schweizerischen Arbeitsrechts [JAR] 1989 S. 190 f.; Manfred Rehbinder, Berner Kommentar, Bern 1985, Art. 330a OR N. 21; Susanne Janssen, Die Zeugnispflicht des Arbeitgebers, Bern 1996, S. 161).