cette notification (consid. 2c). Bundespersonal. Anfechtungsobjekt. Anfechtung eines Nichteintretensentscheides. Mangelhafte Eröffnung einer Verfügung. Verhalten der Behörde. - Anfechtungsobjekt im Verfahren vor der Rekurskommission ist einzig der vorinstanzliche Entscheid (E. 2a). - Bei Anfechtung eines Nichteintretensentscheides wird das Anfechtungsobjekt auf die Eintretensfrage beschränkt (E. 2b). - Bei der Anwendung der Art. 35 und 38 VwVG ist im Einzelfall zu prüfen, ob die betroffene Partei durch den Eröffnungsmangel bzw. das Verhalten der Behörde nach Eröffnung der mangelhaften Verfügung tatsächlich irregeführt und dadurch benachteiligt worden ist (E. 2c).