10 Abs. 1 VG sowie Art. 5 Abs. 2 der Verordnung zum VG begründet. c.aa. Die funktionelle Zuständigkeitsordnung beschreibt die Stufen, die eine Streitsache zu durchlaufen hat, wenn sie mit einem ordentlichen Rechtsmittel von der ersten bis zur letzten Instanz geführt wird (Zimmerli/Kälin/Kiener, a.a.O., S. 65). Gemäss der einschlägigen beamtenrechtlichen Rechtsmittelordnung ist die PRK unter anderem Beschwerdeinstanz gegenüber Beschwerdeentscheiden und erstinstanzlichen Verfügungen der Departemente, der Bundeskanzlei, der Oberzolldirektion und letzter Instanzen autonomer eidgenössischer Anstalten oder Betriebe (Art. 58 Abs. 2 Bst.