A. G. ist Angestellter des Eidgenössischen Zeughauses in S. Am 17. Februar 1999 wurde er in einen Verkehrsunfall verwickelt, als er mit einem Dienstfahrzeug des Bundes unterwegs war. Der dem Bund aus diesem Unfall entstandene Schaden beträgt Fr. 8202.50. Die Eidgenössische Fahrzeugkontrolle (EFKO) des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) stellte sich mit Schreiben vom 26. Mai 1999 auf den Standpunkt, G. sei am Gesamtschaden in der Höhe von 7% zu beteiligen und gewährte ihm diesbezüglich das rechtliche Gehör.