Auflösung des Dienstverhältnisses aus wichtigen Gründen (Art. 8 AngO). Mobbing. Unvereinbarkeit der Charaktere. Umgestaltung des Dienstverhältnisses. - Die Entlassung, die in Zusammenhang mit Mobbing oder Bossing ausgesprochen wird, ist als solche nicht rechtswidrig, kann aber unter Umständen gegen den Grundsatz von Treu und Glauben (Art. 9 BV) verstossen (E. 5).