er ist für den Betrieb nicht mehr tragbar geworden. Die Auflösung des Dienstverhältnisses kann demnach nicht als ungerechtfertigt oder unverhältnismässig bezeichnet werden. Es besteht sogar eher der Eindruck, dass die Postbetriebe sich mit Bezug auf den Beschwerdeführer sehr lange in Geduld geübt haben, bis sie zur Auflösung des (provisorischen) Dienstverhältnisses geschritten sind. Die Vorfälle vom 5. Mai 1997 sind in diesem Sinne als letztes Glied einer langen Kette von Ereignissen zu sehen.