In diesem Sinne hat die KPD in B. in ihrer Vernehmlassung vom 4. Juli 1997 zur verwaltungsinternen Beschwerde glaubwürdig festgehalten, die Laufbahn des Beschwerdeführers zeige, dass er überall angestossen sei; niemand habe ihn behalten wollen, niemand wolle ihn übernehmen und er kenne auch keinen Vorgesetzten, der es mit ihm noch versuchen möchte, da er nicht teamfähig sei. Der Beschwerdeführer hat die letzte(n) Chance(n), die ihm eingeräumt worden ist (sind), nicht genutzt und das Vertrauen der Verwaltung endgültig verwirkt; er ist für den Betrieb nicht mehr tragbar geworden.