Gewisse (anonyme) Provokationen und Sticheleien gegenüber dem Beschwerdeführer als überzeugtem Nichtraucher sind entschieden zu verurteilen. Sowohl die Vorfälle vom 5. Mai 1997 als auch die Beschimpfungen vom 28. Mai 1996 haben sich indes ohne solche speziellen Provokationen ereignet. Die Hauptverantwortung für sein unbeherrschtes Verhalten und seine Schwierigkeiten bei der Arbeit im Team ist denn auch dem Beschwerdeführer selber zuzuschreiben. Die beiden Vorfälle vom 5. Mai 1997 gaben der KPD in B., namentlich auch aufgrund des bisherigen Verhaltens des Beschwerdeführers, berechtigten Anlass, das provisorische Dienstverhältnis endgültig zu beenden.