5 vorzeitig, das heisst nach 20 statt den geplanten 60 Minuten zu beenden. Dass der Beschwerdeführer mit Beschimpfungen, insbesondere gegenüber W., nicht sparsam umgeht, wird schliesslich durch eine Aktennotiz des Leiters der Paketbasis in A. vom 12. April 2000 belegt. Dieser hat in seiner heutigen Einvernahme als Zeuge bestätigt, dass es anlässlich der Rückgabe der Effekten des Beschwerdeführers vom 31. März 2000 zu massiven Beschimpfungen gegenüber den Vorgesetzten des Beschwerdeführers gekommen ist. cc. Gewisse (anonyme) Provokationen und Sticheleien gegenüber dem Beschwerdeführer als überzeugtem Nichtraucher sind entschieden zu verurteilen.