Die Vorkommnisse sind ungeachtet der Bestreitung durch den Beschwerdeführer beweismässig im Wesentlichen als erstellt zu erachten. Die Glaubwürdigkeit wird dadurch erhöht, dass es am 5. Mai 1997 weder das erste noch das letzte Mal war, dass sich der Beschwerdeführer massive Beschimpfungen zu Schulden kommen liess. So kann dem von drei Personen unterzeichneten Schreiben vom 30. Mai 1996 entnommen werden, dass der Beschwerdeführer zwei Tage zuvor plötzlich über (fast) alle Mitarbeiter der Paketausgabe hergezogen sei und sie als «Arschlecker», «Heuchler», «Bschisser», «falsche Siechen», usw beschimpft habe.