Auslöser der Auflösung des provisorischen Dienstverhältnisses waren im vorliegenden Fall letztlich zwei Vorkommnisse vom 5. Mai 1997. Es wird dem Beschwerdeführer vorgeworfen, seinen Vorgesetzten W. an jenem Morgen grob beschimpft und am Nachmittag mit dem Dienstfahrzeug beinahe touchiert und folglich gefährdet zu haben. Mögen die Schilderungen dieser Ereignisse im Schreiben von W. vom 7. Mai 1997 teilweise auch etwas subjektiv gefärbt sein, so sind sie doch keineswegs einfach aus der Luft gegriffen. Die Vorkommnisse sind ungeachtet der Bestreitung durch den Beschwerdeführer beweismässig im Wesentlichen als erstellt zu erachten.