David Gerber, Die Beendigung der Dienstverhältnisse in Bund und Kantonen, St. Gallen 1985, Rz. 308). Sie hat ihre Wirkungen bis zum Inkrafttreten der definitiven Massnahme zu entfalten (vgl. Minh Son Nguyen, La fin des rapports de service, in: Helbling/Poledna [Hrsg.], Personalrecht des öffentlichen Dienstes, Bern 1999, S. 456). Bis zum rechtskräftigen Entscheid über die Auflösung des Dienstverhältnisses mit dem Beschwerdeführer dauert die vorläufige Dienstenthebung an, zumal der gegen die Auflösung des Dienstverhältnisses eingereichten Beschwerde gestützt auf Art. 55 Abs. 1 VwVG aufschiebende Wirkung zukommt.