3 Beteiligten der verschiedenen Verfahren identisch sind und die einzelnen Sachverhalte in einem engen inhaltlichen Zusammenhang stehen (vgl. BGE 125 II 299 E. 1b; André Moser, in: Moser/Uebersax, Prozessieren vor eidgenössischen Rekurskommissionen, Basel und Frankfurt am Main 1998, Rz. 3.12 mit Hinweisen). Diese Voraussetzungen sind vorliegend erfüllt, so dass über die vom Beschwerdeführer in einer einzigen Eingabe verfasste Beschwerde in einem gemeinsamen Verfahren mit einem einzigen Urteil befunden werden kann. b. (...) 3.