Er beantragt, es seien die Entscheide des Konzernleiters betreffend vorläufige Dienstenthebung und Gesuch um Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung sowie Auflösung des Dienstverhältnisses aufzuheben, und der Beschwerdeführer sei wieder in den Dienst der Post einzustellen. Eventuell sei auf eine Wiedereinstellung des Beschwerdeführers in die Dienste der Post zu verzichten und festzustellen, dass die Post für zukünftige Einkommenseinbussen des Beschwerdeführers hafte und diesen dementsprechend zu entschädigen habe. Die Konzernleitung Post schliesst in ihrer Vernehmlassung vom 30. Mai 2000 auf vollumfängliche Abweisung der Beschwerde. Aus den Erwägungen: 1. (...) 2.a.